Rest­nutzungs­dauer­gut­achten
Erhöhen Sie die Abschreibung Ihrer Immobilie mit einem Restnutzungsdauergutachten.
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Mehrfamilienhaus
Restnutzungsdauergutachten vom zertifizierten Sachverständigen | Raik Eremit
15
Jahre Berufserfahrung
  • gem. DIN EN ISO/IEC 17024 durch die IQ-ZERT GmbH & Co. KG zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Immobilienbewertung
Zertifizierter Sachverständiger
Dekra Siegel Immobilienbewertung Dekra Siegel Schimmelpilzbewertung IQ-Zert
Sachverständiger Raik Eremit

Rest­nutzungs­dauer­gut­achten: Erhöhen Sie die Abschreibung Ihrer Immobilie

Mehr absetzen, ohne mehr auszugeben? Ja, das funktioniert! Mit einem sogenannten “Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer” (Restnutzungsdauergutachten) erhöhen Sie die absetzbaren Beträge Ihrer vermieteten Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien und Eigentumswohnungen. Der Prozentsatz kann so von den normalerweise üblichen 2,0 % (2,5 % bei Baujahr bis 1924) auf bis zu 8 % angehoben werden!

Sobald das Gutachten also eine kürzere tatsächliche Nutzungsdauer nachweist, können Sie erheblich mehr für vermietete oder gewerblich genutzte Immobilien absetzen. So konnten viele meiner Kunden bereits tausende bis zehntausende Euro im Jahr durch ein Restnutzungsdauergutachten sparen.

Als zertifizierter Sachverständiger mit jahrelanger Erfahrung weiß ich genau, worauf es bei der Bewertung und Dokumentation ankommt. Ich erstelle Ihnen ein wasserdichtes Gutachten, das Sie problemlos bei der Steuererklärung mit einreichen können.

Restnutzungsdauergutachten
Ihr Sachverständiger Raik Eremit
 

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Steuer­ersparnis

Die Steuerlast senken – mit dem Rest­nutzungs­dauer­gut­achten für Vermieter!

Weniger Steuern, mehr Cashflow – Der Hauptzweck eines Restnutzungsdauergutachtens ist, die verbleibende Lebensdauer eines Gebäudes oder einer baulichen Anlage neu zu bestimmen. Anhand dieses Wertes können dann die Afa (Absetzung für Abnutzung) erhöht und so die Steuerlast gesenkt werden.

Beispiel-Daten zur Immobilie:
  • Eigentumswohnung
  • Baujahr 1960
  • Gebäudewert: 400.000 Euro
  • Kaufpreis: 500.000 Euro

Ein Sachverständiger schätzt die Restnutzungsdauer auf 25 Jahre. Ohne das Gutachten würde sie 50 Jahre betragen.

Gesetz­licher Standard
ohne Gutachten
VS
Verkürzte Rest­nutzungs­dauer
mit Gutachten
Rest­nutzungs­dauer (in Jahren)
50
25
Jährliche Ab­schrei­bung
2%
4%
Jährliche Ab­schrei­bung
8.000 €
16.000 €
An­ge­nommen­er Ein­kommens­steuer­satz
42%
42%
Steuer­ersparnis (netto) pro Jahr
3.360 €
6.720 €
Gutachtenerstellung

So funktioniert’s

1
Kostenlose Prüfung und individuelle Einschätzung

In einem telefonischen Beratungsgespräch prüfen wir gemeinsam, ob sich ein Restnutzungsdauergutachten für Sie lohnt und welches Ergebnis herauskommen könnte.

2
Besichtigungstermin

Wir vereinbaren einen Besichtigungstermin.

3
Immobilienbesichtigung

Mit besonderer Sorgfalt besichtige ich die Immobilie vor Ort.

4
Erhalt des Gutachtens

Das Gutachten wird innerhalb von 48 Stunden nach der Besichtigung (interne Zielvorgabe) erstellt und Sie erhalten diese in Form einer PDF.

5
Übergabe an Finanzamt

Händigen Sie das Gutachten Ihrem Steuerberater aus, damit dieser es gemeinsam mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt einreichen kann.

Referenzen
0179 53 55 042
Auf der sicheren Seite: Mit einem professionell und persönlich durchgeführten Gutachten

Unsere Kosten

1.200 €
Kosten für ein Rest­nutzungs­dauer­gut­achten

Die Erstellung eines Restnutzungsdauergutachtens durch das Raik Eremit Sachverständigenbüro kostet in der Regel 1.200 €. Dieser Preis ergibt sich daraus, dass Ihre Immobilie vor Ort besichtigt und den IST-Zustand im Detail beschrieben wird – ein entscheidender Unterschied zu Billiganbietern.

Vergleich zu günstigeren Anbietern

Einige Anbieter am Markt führen die Gutachten bereits ab 600,00 € durch. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Diese Anbieter führen keine Vor-Ort-Besichtigung durch! Wenn das Gutachten lediglich auf den Angaben des Auftraggebers basiert, können Finanzämter dies als Grund zur Unglaubwürdigkeit und somit zur Ablehnung sehen.

Finanzämter setzen auf Qualität

Immer häufiger haben Finanzbeamte die Anweisung, solche Gutachten genauer zu prüfen und darauf zu achten, ob der Sachverständige die Immobilie auch persönlich besichtigt hat.

Unser Unterschied

Hier hebe ich mich als Dienstleister klar von anderen Anbietern ab – jede Immobilie wird von mir persönlich besichtigt. Eine Ablehnung meines Gutachtens aus diesem Grund kommt daher nicht vor. Denken Sie an das Sprichwort: „Wer billig kauft, kauft zweimal.“ – Bei mir können Sie sich auf eine gründliche und akzeptierte Bewertung verlassen.

Setzen Sie noch heute auf einen persönlichen Sachverständigen und sicheren Sie sich Ihre Steuerersparnis!
 

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Informationen

Häufig gestellte Fragen

Erfahren Sie, warum solche Gutachten wichtig sind, wie sie erstellt werden und welchen Nutzen sie für Eigentümer, Käufer und Investoren bieten. Von den Grundlagen bis hin zu spezifischen Details – wir helfen Ihnen, die Restnutzungsdauer Ihrer Immobilie besser zu verstehen und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Wer darf ein Gutachten zu einer kürzeren Restnutzungsdauer schreiben?

Von den Finanzämtern dürfen nur Gutachten anerkannt werden, die von einem öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen oder einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstattet wurden.

Muss das Finanzamt das Gutachten akzeptieren?

Sofern das Gutachten von einem öffentlich bestellten und vereidigten (öbuv) Sachverständigen oder einem nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen erstattet wurde, muss es von den Finanzämtern akzeptiert werden.

Ist das Raik Eremit Sachverständigenbüro hierfür ausreichend qualifiziert?

Durch meine Zertifizierung zum DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständigen durch die IQ-Zert St. Augustin bin ich für die Erstellung von einem Gutachten zu einer kürzeren Restnutzungsdauer ausreichend qualifiziert.

Welche Daten sind für die Erstellung von dem Gutachten notwendig?

Hierfür benötige ich neben den üblichen Informationen auch konkrete Aussagen über das Baujahr sowie bereits durchgeführte Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen und deren Zeiträume. Diese Angaben werden durch mich bei einer Besichtigung vor Ort noch einmal verifiziert.

Für welche Objektarten können solche Gutachten erstellt werden?

Ich erstelle Restnutzungsdauergutachten für: Ein-, Zwei- und Dreifamilienhäuser, Eigentumswohnungen, Mehrfamilienhäuser, Wohn- und Geschäftshäuser sowie für Gewerbe- und Sonderimmobilien.

Lohnt sich die Erstellung von einem Restnutzungsdauergutachten für jede Immobilie?

Grundsätzlich lohnt sich die Erstellung von einem Restnutzungsdauergutachten für jede Immobilie. Hierbei kommt es allerdings auf das Alter, den Ausstattungsstandard und die ggf. durchgeführten Sanierungs- bzw. Modernisierungsmaßnahmen an.

Kann der Sachverständige vorab prüfen welche Restnutzungsdauer bei meiner Immobilie herauskommt und ob sich das für mich überhaupt lohnt?

Ja. Gerne kann ich eine solche Prüfung vorab durchführen. Hierfür fallen keine Kosten an.

Kann ich auch dann noch eine höhere Abschreibung erwirken, wenn ich das Objekt bereits vor ein paar Jahren erworben habe?

Ja. Allerdings nur für die Jahre für die Sie noch keine Steuererklärung abgegeben haben. Eine rückwirkende Erhöhung der AfA ist nicht möglich.

Wie lange dauert die Erstellung von einem Restnutzungsdauergutachten?

Für die Erstellung von einem Restnutzungsdauergutachten benötige ich von der Besichtigung bzw. dem Eingang sämtlicher Daten die benötigt werden, je nach Auftragslage 2-5 Tage. In der Regel versuche ich grundsätzlich so schnell wie möglich fertig zu werden.

Immobilien Sachverständiger Raik Eremit
Immobilienbewertung

Weiter Leistungen

Maßgeschneiderte Immobilienbewertung mit Expertise, Vertrauen und regionaler Kompetenz

Wir, als unabhängige Immobiliengutachter mit lokaler Expertise, bieten Ihnen professionelle Beratung und Begleitung beim Verkauf Ihrer Immobilie. Unsere fundierten Wertexpertisen und Gutachten decken verschiedene Bedürfnisse ab, wie Kaufberatung, Vermögensaufstellungen oder Schenkungen. Oftmals reicht ein Kurzgutachten aus, das bei Bedarf zu einem umfassenden Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB erweitert werden kann. Wir sind in Halle, Leipzig, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen tätig.

Vertrauen Sie auf unsere qualifizierte Immobilienbewertung.

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Restnutzungsdauer-Gutachten: Hotline (0179 5355042) - Als nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von Immobilien verfüge ich über die erforderliche Qualifikation zur Erstellung von Gutachten zum Nachweis einer kürzeren Restnutzungsdauer (Restnutzungsdauer-Gutachten). Eine schnelle Erstellung, i.d.R. innerhalb von 48 Stunden, ist für mich selbstverständlich.

Als zertifizierter Sachverständiger nach DIN EN ISO/IEC 17024 biete ich Ihnen professionelle Gutachten zur Ermittlung einer kürzeren Restnutzungsdauer von Immobilien an. Mit meiner langjährigen Erfahrung in der Immobilienbewertung garantiere ich Ihnen eine fundierte und präzise Einschätzung. Durch effiziente Prozesse stelle ich sicher, dass Sie Ihr Restnutzungsdauer-Gutachten in der Regel innerhalb von 48 Stunden erhalten. Kontaktieren Sie mich gerne über die Hotline 0179 5355042 für eine schnelle und zuverlässige Beratung.


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